AGB

Richtlinien zu Stornierungen und Vorauszahlungen: 

Vollständige Rückerstattung für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Check-in. Gäste, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 14 Tage vor dem Check-in-Datum erfolgen. Danach wird bis 7 Tage vor dem Check-in eine Rückerstattung in Höhe von 50 % ausgegeben. Anschließend wird keine Rückerstattung mehr ausgegeben.

Eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises ist bei Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag der gesamten Buchungssumme bis 14 Tage vor Anreise fällig. Die Buchung ist verbindlich, sobald die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters ersichtlich ist.

Mietpreis und Nebenkosten: In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Internet) enthalten. Einmalige Bettwäsche, Handtücher und Reinigung pro Aufenthalt sind bereits im Mietpreis inkludiert.

Sollte eine Zwischenreinigung erwünscht sein, ist dies auf Anfrage möglich und wird extra in Rechnung gestellt.

Wenn der vollständige Betrag auf unserem Konto ersichtlich ist, wird der Zugangscode für unseren Schlüsselsafe bekannt gegeben.

Mietdauer Alpinum Residence Lungau: Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Geräte ausschalten, Wasserhähne schließen, Spülen des Geschirrs, Entleeren der Mülleimer (ausgenommen Glas), schließen der Fenster und versperren der Wohnungseingangstüre.

Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.